Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2009 den Verordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV beschlossen. Der Staubgrenzwert für Neuanlagen beträgt bis 2014 100mg/m³ ab dann 20 mg/m³. http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Damit fordert man von einem 4kW Holz-Kessel die gleichen Abgaswerte, wie sie derzeit von großen Müllverbrennungsanlagen eingehalten werden müssen: 17. BImSchV
Das Verbrennen von Müll ist aber bekanntlich wegen dieser strengen Abgasvorschriften unrentabel. Es muss über hohe (Müll-)Gebühren subventioniert werden. Da viele Städte solche Müllverbrennungsanlagen betreiben, ist den Politikern dieser Sachverhalt auch bekannt. Es ist daher naheliegend, dass die extrem strengen Abgaswerte in der neuen 1. BImSchV gezielt so festgesetzt wurden, um damit das Verheizen von Biomasse unrentabel zu machen.
Diese Seiten dokumentieren die Entwicklung einer Staubabscheideeinrichtung für kleine Biomasseheizkessel.